Testfahrten für Atommülltransporte aus Jülich nach Ahaus

Bild: © Philipp Steckel
–    Protestaktion der Bürgerinitiative   
–    Einladung zu einem Pressegespräch

Für diese Woche wurden „Testfahrten“ für Atommüll-Transporte aus Jülich nach Ahaus angekündigt. Sie sollen voraussichtlich am Dienstag und Donnerstag mit nicht beladenen Fahrzeugen durchgeführt werden. Wegen des Formats dieser Fahrzeuge sollen auf den Kreisverkehren Schumacherring/Heeker Str. und Schumacherring Legdener Str. Stahlplatten aufgebracht werden. Eine Transportgenehmigung für den Atommüll aus Jülich existiert noch nicht. Er wird zudem von der Stadt Ahaus beklagt werden.

Die Bürgerinitiative „Kein Atommüll in Ahaus“ lehnt die Verbringung der Jülicher Bennelemente nach Ahaus ab. Diese Brennelemente sind nicht endlagerfähig und müssen zunächst konditioniert werden. Ein Verfahren dafür existiert bisher nicht. Verantwortlich für seine Entwicklung sind die Betreiber des stillgelegten Reaktors AVR in Jülich. In Ahaus kann eine Konditionierung nicht stattfinden. Daher wäre die einzig vernünftige Lösung, die Brennelemente in Jülich zu belassen anstatt in den nächsten Jahren 152 Transporte durch NRW nach Ahaus zu veranstalten.
Mitglieder der Bürgerinitiative werden am Dienstag von 11 – 12 Uhr am Kreisverkehr Schumacher Str/Legdener Str. (TOBIT-Kreisel) eine Protestaktion gegen die Transporte aus Jülich durchführen. Im Anschluss daran lädt sie um 12 Uhr zu einem Pressegespräch im Hauptgebäude von TOBIT-Software ein.

Und hier noch eine Info der BGZ (Gesellschaft für Zwischenlagerung) von heute Nachmittag zu dem Thema:

 „Logistikunternehmen führt in dieser Woche LKW-Testfahrten für mögliche Jülich-Transporte durch

Kurz & knapp:

  • Ein Logistikunternehmen führt in dieser Woche im Auftrag der JEN Testfahrten mit einem LKW zum und auf dem Gelände des Zwischenlagers Ahaus durch.
  • Die Fahrten dienen dazu, mögliche Transportwege und Rangiermöglichkeiten auf dem Zwischenlager-Gelände zu testen.
  • Es wird kein radioaktives Material transportiert.
  • Weder liegen alle Voraussetzungen für die Realisierung der Ahaus-Option vor (fehlende Beförderungsgenehmigung) noch entscheidet die BGZ darüber, welche der beiden Optionen (Beförderung nach Ahaus oder Neubau des Zwischenlagers in Jülich) realisiert wird.

Langfassung

Für einen möglichen Transport der Brennelemente aus dem Zwischenlager Jülich in das Zwischenlager Ahaus führt ein Logistikunternehmen im Auftrag der JEN Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen (JEN) in dieser Woche Testfahrten mit einem LKW zum und auf dem Gelände des Zwischenlagers Ahaus durch. 

Die Fahrten dienen dazu, die Befahrbarkeit möglicher Transportwege sowie die Rangiermöglichkeiten auf dem Zwischenlager-Gelände in Ahaus zu testen. Es wird kein radioaktives Material transportiert. 

Wann genau Transporte der Brennelemente aus dem Zwischenlager Jülich nach Ahaus erfolgen könnten, ist noch nicht absehbar. Die erforderliche Transportgenehmigung nach dem Atomgesetz ist noch nicht erteilt, das Verfahren nach Angaben der JEN jedoch sehr weit fortgeschritten. Die Aufbewahrungsgenehmigung ist beklagt und das Verfahren beim OVG Münster anhängig. 

Wie Sie wissen, verfolgt die JEN zwei Optionen zur Räumung des Jülicher Lagers: den Transport zum und die Aufbewahrung der AVR-Brennelemente im Zwischenlager Ahaus (Ahaus-Option) sowie den Neubau eines Zwischenlagers am Standort Jülich (Neubau-Option). Da die Ahaus-Option am weitesten fortgeschritten ist, will die JEN die parallele Verfolgung der Neubau-Option beenden, sobald die ersten Transporte nach Ahaus durchgeführt werden können.

Die BGZ entscheidet nicht über den weiteren Verbleib der Jülicher Brennelemente. Diese Entscheidung trifft die JEN in enger Abstimmung mit dem NRW-Wirtschaftsministerium als Atomaufsicht.

Im Koalitionsvertrag der schwarz-grünen Landesregierung wird die Unterstützung des Zwischenlager-Neubaus in Jülich hervorgehoben sowie die Absicht, die Anzahl der Atommülltransporte zu reduzieren. Die Bundesregierung (die Bundesministerien für Finanzen, Bildung und Forschung sowie Umwelt- und Verbraucherschutz [BMF, BMBF, BMUV]) hat in einem Bericht an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages im vergangenen Jahr die Ahaus-Option als „vorzugswürdig“ bezeichnet – u. a. weil sie schneller zu realisieren sei als die Neubau-Option.

Die BGZ ist vertraglich verpflichtet, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, die Behälter mit den Jülicher Brennelementen annehmen zu können und sich auf eine mögliche Einlagerung vorzubereiten. Sollte es zu einer Entscheidung für die Ahaus-Option kommen, ist es Aufgabe der BGZ, die sichere Zwischenlagerung zu gewährleisten. Dies ist die Kernkompetenz der BGZ.“

(Quelle: PM „Kein Atommüll in Ahaus“)

Am 20. August, 14 Uhr ist außerdem eine Kundgebung in Ahaus gegen die geplanten Transporte aus Jülich geplant.

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