Gericht lehnt Eilantrag des BUND ab
(Beitragsbild: pixabay.com) Das Verwaltungsgericht Berlin hat den Antrag des BUND NRW „aus formellen Gründen” abgelehnt. Laut Gericht sei die Umweltschutzorganisation „nicht antragsbefugt”. Somit könne die Genehmigung nicht angegriffen werden, hieß es weiter. Die 152 Jülicher Castoren dürfen somit weiterhin nach Ahaus transportiert werden. Der BUND wollte den Transport damit verhindern.…



