Stellungnahme der Ahauser BI zum Eröterungstermin: Zwischenlagerung

Stellungnahme der Bürgerinitiative „Kein Atommüll in Ahaus“ zu dem Erörterungstermin betr. Zwischenlagerung „sonstiger radioaktiver Stoffe“ in Ahaus (4./5. Juni 2019)

Die Lagerung von schwach- und mittelradioaktivem Müll in Ahaus ist bisher für 10 Jahre genehmigt und endet 2020. Beantragt ist die Verlängerung der Lagerfrist bis 2057. Darum ging es auf dem zweitägigen Erörterungstermin der Bezirksregierung Münster (Bez. Reg. MS) letzte Woche in Legden (4./5.6.). Umstritten sind vor allem die Länge der beantragten Genehmigung, die weit über die genehmigte Betriebsdauer des Transport Behälter Lagers Ahaus (TBL-A) von 40 Jahren geht, und der Bedarf für diese Transporte.

Die Bezirksregierung Münster als Genehmigungsbehörde hat auf dem Erörterungstermin erkennen lassen, dass sie keine rechtliche Handhabe für eine Verkürzung der beantragten Frist sieht, sofern ein Endlager in Aussicht stehe und der Charakter des „Transportbehälterlager Ahaus (TBL-A)“ als Zwischenlager damit gewährleistet bleibe. Das geplante Endlager Schacht Konrad, das vermutlich 2027 in Betrieb genommen werden soll, genüge diesen rechtlichen Ansprüchen.

Diese Auffassung ist für die Bürgerinitiative „Kein Atommüll in Ahaus“ nicht nachvollziehbar und auch nicht akzeptabel:

  • Die bisherige Genehmigung war bereits befristet, und zwar für 10 Jahre (2010 – 2020). Es handelte sich dabei auch nicht um einen „Probebetrieb“, wie auf dem Erörterungstermin fälschlicherweise behauptet wurde, sondern um eine ganz normale Betriebsgenehmigung. Von daher ist nicht einzusehen, warum die Genehmigungsbehörde jetzt nicht erneut eine befristete Genehmigung aussprechen kann, die einen Zeitraum umfasst, der wesentlich überschaubarer ist als der bis zum Jahr 2057. Selbst 2057 ist ja auch eine Befristung!
  • Ob der Schacht Konrad im Jahr 2027 wirklich in Betrieb geht, ist mindestens fraglich. Ursprünglich sollte er bereits 2013 aufnahmebereit sein, in der Zwischenzeit wurde der Betriebsbeginn bereits fünfmal verschoben. Erst vor wenigen Wochen gab es einen Brand in dem alten Bergwerk, der erneut verdeutlicht hat, dass seine Nutzung für eine Endlagerung radioaktiver Abfälle  erhebliche Probleme mit sich bringen dürfte. Von daher muss mindestens mit weiteren Verzögerungen gerechnet werden, wenn nicht mit einer dauerhaften Aufgabe dieses Projekts. Die Standortgemeinden in Salzgitter und Umgebung wie auch wir halten Schacht Konrad für generell ungeeignet.
  • Selbst wenn aber Schacht Konrad in Betrieb gehen sollte, wäre damit die Entsorgung des Zwischenlagers Ahaus nicht gewährleistet: Schacht  Konrad hat ein Fassungsvermögen von 303.000 m3 und ist für dieses Volumen genehmigt. Dies ist nur ca. die Hälfte des in Deutschland angefallenen und in den nächsten Jahren noch anfallenden schwach- und mittelradioaktiven Mülls. Schon heute gibt es zahlreiche Standorte kerntechnischer Anlagen in Deutschland, bei denen die Lagerung diesen Mülls nur mit der Auflage genehmigt ist, dass er 2027 ins Endlager Schacht Konrad verbracht wird. Ahaus befindet sich also in einer Konkurrenzsituation mit allen anderen Zwischenlagerstandorten – es wäre keinesfalls sichergestellt, dass der hier lagernde Müll ab 2027 weggeschafft werden könnte, schon gar nicht im vollständigen Umfang.

Die 50:50 Chance bis 2057 und ggf. noch einmal 70 Jahre für den Neubau eines weiteren Lagers sind auf keinen Fall hinnehmbar!

Ein wichtiger Bestandteil des Genehmigungsverfahrens sind das „Bedürfnis“ und die „Standortalternativen“! Die Antragstellerin, damals noch die Gesellschaft für Nuklearservice (GNS), hatte als Geschäftsmodell die Lagerung von möglichst viel Atommüll in Ahaus, damit lukrative Transportaufträge und Lagergebühren fällig wurden. Durch die Übernahme der Zwischenlager durch die Bundeseigene Gesellschaft zur Zwischenlagerung (BGZ) sollten eigentlich nur noch der reale Bedarf und die Vermeidung unnützer Transporte oberste Priorität haben.  Unabhängig von der Frage der Neugenehmigung wurde auf dem Erörterungstermin durch die Betreiberseite bekannt gegeben, dass noch in diesem Jahr 100 Konrad V-Behälter im Rahmen der bestehenden Genehmigung nach Ahaus gebracht werden sollen: Aus den Atomkraftwerken Lingen alt und neu, Grohnde, Unterweser, Brokdorf, Biblis, Mülheim-Kärlich und Würgassen. Deren Verbringung nach Ahaus wäre zwar genehmigt, jedoch alles andere als vernünftig: Z.B. wurde im Mai 2019 im Atomkraftwerk Unterweser ein nagelneues Zwischenlager für schwach- und mittelradioaktiven Atommüll fertiggestellt. Auch andere Kraftwerke wie zum Beispiel Würgassen, Biblis, Neckarwestheim und Philippsburg haben noch erhebliche Lagerkapazitäten. Ein Transport nach Ahaus wäre also eine völlig sinnlose Verschieberei, die keinerlei Sicherheitsgewinn mit sich brächte. Die BI sieht darin einen Verstoß gegen das Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzgesetz – StrlSchG):
§ 8 Vermeidung unnötiger Exposition und Dosisreduzierung

(1) Wer eine Tätigkeit plant, ausübt oder ausüben lässt, ist verpflichtet, jede unnötige Exposition oder Kontamination von Mensch und Umwelt zu vermeiden.

Wer diese unnützen Transporte genehmigt bzw. ermöglicht, belastet damit nicht nur Ahaus und das Münsterland, sondern fördert damit einen Rechtsbruch!

Neben der Lagerdauer, der Unsicherheit eines Endlagers und dem mangelhaft vorgetragenen Bedarf für diese Transporte stellten die Einwender noch weitere erhebliche Mängel auf Seiten der Genehmigungsbehörde und deren Fachberater fest:

Das Bundesumweltministerium hat gesetzliche Leitlinien zur Verpackung von Schwach- und mittelradioaktivem Atommüll veröffentlicht, in denen die Haltbarkeit dieser Verpackungen für nur 20 Jahre als hinreichend sicher definiert ist. Die Bez. Reg. Münster darf diese Leitlinien nicht ignorieren bzw. durch eine lapidare Erklärung zur längeren Haltbarkeit des Containments umgehen.

Außerdem zeigte sich, dass der Schutz vor Einwirkungen Dritter (SEWD – Schutz) für das TBL-A nicht auf dem Stand von Wissenschaft und Technik war. Selbst der TÜV-Fachberater der Bez. Reg. Münster war nicht über die Gefahren moderner Drohnen, wie sie in der Nachbargemeinde Almelo (NL) gefertigt werden, informiert. Erschreckend war auch die Feststellung, dass es für eine derart brisante Atomanlage wie das TBL-A kein Überflugverbot gibt. Für die BI-Ahaus ist das ein weiterer Beweis für den zu lässigen Umgang mit Atommüll in Deutschland.

Die Bürgerinitiative „Kein Atommüll in Ahaus“ fordert daher:

  • Keine weiteren Transporte von schwach- und mittelradioaktivem Abfall nach Ahaus! Stattdessen Lagerung an den Orten der Entstehung dieses Mülls, bis ein Endlager zur Verfügung steht!
  • Keine Verlängerung der bestehenden Lagergenehmigung für völlig unüberschaubare Zeiträume! Verlängerung maximal 10 Jahre bis zum Jahr 2030!

Ahaus, den 12. Juni 2019

Hartmut Liebermann und Felix Ruwe

Homepage: www.bi-ahaus.dewww.facebook.com/biahaus   E-Mail: mail@bi-ahaus.de

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